FOTODOKUMENTATION
Als Auflage des Denkmalamts, zur Bestandsdokumentation von Türen, Fenstern, Stuck, Fassaden und sonstigen schützenswerten baulichen Besonderheiten kann eine Fotodokumentation erforderlich werden. Auch die mit der Ausführung zu beauftragenden Gewerke können in der Angebots- und Ausschreibungsphase eine Fotodokumentation über Typen und Zustand von Bauteilen benötigen. Als zusätzliche Ergänzung der Bauteillisten, welche aus 3D-Modellen generiert werden können, kann die Dokumentation von Bauteilen oder Bauteiltypen eine sinnvolle Arbeitsgrundlage bilden.